Seit den Übergriffen in der Silvesternacht von Köln stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie sich eigentlich im Falle eines Angriffs verteidigen können. Durch unsere Tätigkeit als Jäger verfügen wir über Grundkenntnisse im Waffenrecht. Deshalb liegt es nahe, dass gerade wir von Bekannten gefragt werden, was eigentlich erlaubt ist.
Eine der wenigen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber uns Bürgern zur Gefahrenabwehr einräumt, ist das Mitführen eines Abwehrsprays. Doch auch hier gibt es Fallstricke. Denn Abwehrspray ist nicht gleich Abwehrspray. Nachfolgend bekommen Sie einige wichtige Informationen zum Thema Pfefferspray & Co. an die Hand.
Unterteilung in Pfeffersprays und CS-Sprays
Der Überbegriff „Abwehrspray“ umfasst zwei Arten von Sprays, die sich durch ihren Inhalt unterscheiden: Pfeffersprays und CS-Gas-Sprays. Pfeffersprays sind wie der Name schon sagt mit einem Pfefferextrakt befüllt. CS-Sprays sind mit CS-Gas befüllt, das landläufig auch als Tränengas bezeichnet wird. Auf CS-Gas reagieren Menschen sehr unterschiedlich. Manche erleiden heftige Reaktionen, andere Menschen scheinen fast immun zu sein. Auch im Schmerzempfinden eingeschränkte Personen wie Betrunkene oder unter Drogen stehende Menschen können möglicherweise weniger darauf ansprechen. Pfefferspray dagegen wirkt bei allen Menschen gleich heftig und zeigt auch bei Tieren eine einheitliche Wirkung.
Pfeffersprays nur zur Tierabwehr
Jetzt kommt aber der Knackpunkt: Pfefferspray darf laut Gesetzgeber nur zur Abwehr von Tieren mitgeführt und eingesetzt werden. In einer tatsächlichen Notwehrsituation ist jedoch alles gestattet, was zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs erforderlich ist. Ob das eingesetzte Mittel verhältnismäßig war, entscheidet letztlich der Staatsanwalt bzw. Richter. Der Erwerb, Besitz und das Führen von Pfeffersprays unterliegt zumindest keiner Altersbegrenzung.
CS-Reizgas ist dagegen in Notwehrsituationen für den Einsatz gegen Menschen zugelassen, sofern es über ein amtliches Prüfzeichen des BKA verfügt. CS-Gas darf erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben, besessen und mitgeführt werden.
Die Reichweite des Sprühstrahls
Beim Kauf eines Abwehrsprays sollten Sie auf die Art des Sprühstrahls achten. Auf dem Spray finden Sie einen Hinweis wie Fog (Nebel), Foam (Schaum), Gel (Gel) oder Jet (Strahl), der auf die eingebaute Düse hinweist.
- „Fog“ ist ein breiter, fein zerstäubter Strahl, der kein präzises Zielen erfordert, was in Paniksituationen sinnvoll sein kann. Nachteile sind die geringe Reichweite und die hohe Windanfälligkeit.
- „Foam“ ist ein breiter Strahl mit schaumartiger Konsistenz, der die Sicht des Angreifers einschränkt. Ein weiterer Vorteil ist, dass man eine gut sichtbare „Trefferanzeige“ hat. Nachteile sind auch hier die geringe Reichweite und die hohe Windanfälligkeit.
- „Gel“ ist ein gebündelter Strahl mit zäher Konsistenz und hoher Reichweite. Der Strahl ist wenig windanfällig, erfordert dafür aber ein genaueres Zielen und ist deshalb etwas für geübte Anwender.
- „Jet“ ist ein ballistischer Strahl mit hoher Zielgenauigkeit, der bei guten Treffern eine starke Wirkung erzeugt. Durch die hohe Reichweite kann man den Angreifer auf Distanz halten. Das genaue Zielen ist allerdings etwas für versierte Nutzer.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass Pfeffersprays zuverlässiger wirken als CS-Gas, der Einsatz gegen Menschen aber vom Gesetzgeber nicht erlaubt ist. Wird es im Notwehrfall trotzdem eingesetzt, wird die Judikative über die Verhältnismäßigkeit entscheiden müssen. Bleibt noch die Frage des Sprühstrahls: Wer sich zutraut, im Ernstfall gezielt sprühen zu können, wird mit einem Gel- oder Jet-Strahl sicher besser bedient sein, weil der Angreifer auf Distanz gehalten werden kann.
Was wir auf jeden Fall empfehlen ist die praktische Übung des Einsatzes. Kaufen Sie lieber eine Dose mehr und proben Sie die praktische Anwendung. Am besten lassen Sie sich von einem Fachmann im Transport und Einsatz des Sprays beraten. Das Spray kann seine Schutzwirkung entfalten wenn dieses auch unter Stressbedingungen sicher zur Anwendung gebracht werden kann, ansonsten ist es nur Ballast den man mit sich trägt.
Weiterführende Links:
Bundeskriminalamt: https://www.bka.de
Frankonia: http://www.frankonia.de/freie-waffen/selbstschutz/pfeffersprays/Artikel.html
Deutsches Waffenrecht: http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/
Üben sollte man am besten mit einem Inerten Spray der gleichen Marke und Art(Gel, Foam, Sprühnebel etc).
Letztendlich ist meiner Meinung nach das Pfeffergel am besten zum Selbstschutz bzw. Tierabwehr geeignet, da es sehr windstabil ist und keine Reizgase an die Umgebungsluft abgibt. Man kann es auch in geschlossenen Räumen anwenden! Für mich war die Gefahr andere umstehende Personen beim Einsatz von Reizgas versehntlich zu verletzen immer ein wichtiges Argument gegen Reizgassprays.
Pfefferspray ist gut geeignet zur Selbstverteidigung, auch wenn man es eigentlich nur zur Tierabwehr nutzen darf.
Bei uns in der Schweiz fallen Verteidigungssprays mit CS unter das Waffenrecht. OC Pfeffersprays sind ab Mindestalter 18 jedoch erlaubt und das ohne die „Tierabwehr“-Einschränkung, die in Deutschland gilt. Der deutsche Gesetzgeber stuft CS also offenbar anders ein als es der Schweizer Gesetzgeber tut. Ich empfehle den GEL Pfefferspray in Räumen und Fahrzeugen, da es sich nicht im Raum ausbreitet.
Gut geeignet sind auch Pfeffersprays mit UV-Farbe. Die bleibt am Angreifer haften und ist für das freie Auge unsichtbar, der Angreifer merkt nicht, dass er getaggt wurde. Dadurch kann er im Nachhinein leicht identifiziert werden.