Seit den Übergriffen in der Silvesternacht von Köln stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie sich eigentlich im Falle eines Angriffs verteidigen können. Durch unsere Tätigkeit als Jäger verfügen wir über Grundkenntnisse im Waffenrecht. Deshalb liegt es nahe, dass gerade wir von Bekannten gefragt werden, was eigentlich erlaubt ist.

Eine der wenigen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber uns Bürgern zur Gefahrenabwehr einräumt, ist das Mitführen eines Abwehrsprays. Doch auch hier gibt es Fallstricke. Denn Abwehrspray ist nicht gleich Abwehrspray. Nachfolgend bekommen Sie einige wichtige Informationen zum Thema Pfefferspray & Co. an die Hand.

Unterteilung in Pfeffersprays und CS-Sprays

Der Überbegriff „Abwehrspray“ umfasst zwei Arten von Sprays, die sich durch ihren Inhalt unterscheiden: Pfeffersprays und CS-Gas-Sprays. Pfeffersprays sind wie der Name schon sagt mit einem Pfefferextrakt befüllt. CS-Sprays sind mit CS-Gas befüllt, das landläufig auch als Tränengas bezeichnet wird. Auf CS-Gas reagieren Menschen sehr unterschiedlich. Manche erleiden heftige Reaktionen, andere Menschen scheinen fast immun zu sein. Auch im Schmerzempfinden eingeschränkte Personen wie Betrunkene oder unter Drogen stehende Menschen können möglicherweise weniger darauf ansprechen. Pfefferspray dagegen wirkt bei allen Menschen gleich heftig und zeigt auch bei Tieren eine einheitliche Wirkung.

Pfeffersprays nur zur Tierabwehr

Jetzt kommt aber der Knackpunkt: Pfefferspray darf laut Gesetzgeber nur zur Abwehr von Tieren mitgeführt und eingesetzt werden. In einer tatsächlichen Notwehrsituation ist jedoch alles gestattet, was zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs erforderlich ist. Ob das eingesetzte Mittel verhältnismäßig war, entscheidet letztlich der Staatsanwalt bzw. Richter. Der Erwerb, Besitz und das Führen von Pfeffersprays unterliegt zumindest keiner Altersbegrenzung.

CS-Reizgas ist dagegen in Notwehrsituationen für den Einsatz gegen Menschen zugelassen, sofern es über ein amtliches Prüfzeichen des BKA verfügt. CS-Gas darf erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben, besessen und mitgeführt werden.

Die Reichweite des Sprühstrahls

Beim Kauf eines Abwehrsprays sollten Sie auf die Art des Sprühstrahls achten. Auf dem Spray finden Sie einen Hinweis wie Fog (Nebel), Foam (Schaum), Gel (Gel) oder Jet (Strahl), der auf die eingebaute Düse hinweist.

  • „Fog“ ist ein breiter, fein zerstäubter Strahl, der kein präzises Zielen erfordert, was in Paniksituationen sinnvoll sein kann. Nachteile sind die geringe Reichweite und die hohe Windanfälligkeit.
  • „Foam“ ist ein breiter Strahl mit schaumartiger Konsistenz, der die Sicht des Angreifers einschränkt. Ein weiterer Vorteil ist, dass man eine gut sichtbare „Trefferanzeige“ hat. Nachteile sind auch hier die geringe Reichweite und die hohe Windanfälligkeit.
  • „Gel“ ist ein gebündelter Strahl mit zäher Konsistenz und hoher Reichweite. Der Strahl ist wenig windanfällig, erfordert dafür aber ein genaueres Zielen und ist deshalb etwas für geübte Anwender.
  • „Jet“ ist ein ballistischer Strahl mit hoher Zielgenauigkeit, der bei guten Treffern eine starke Wirkung erzeugt. Durch die hohe Reichweite kann man den Angreifer auf Distanz halten. Das genaue Zielen ist allerdings etwas für versierte Nutzer.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass Pfeffersprays zuverlässiger wirken als CS-Gas, der Einsatz gegen Menschen aber vom Gesetzgeber nicht erlaubt ist. Wird es im Notwehrfall trotzdem eingesetzt, wird die Judikative über die Verhältnismäßigkeit entscheiden müssen. Bleibt noch die Frage des Sprühstrahls: Wer sich zutraut, im Ernstfall gezielt sprühen zu können, wird mit einem Gel- oder Jet-Strahl sicher besser bedient sein, weil der Angreifer auf Distanz gehalten werden kann.

Was wir auf jeden Fall empfehlen ist die praktische Übung des Einsatzes. Kaufen Sie lieber eine Dose mehr und proben Sie die praktische Anwendung. Am besten lassen Sie sich von einem Fachmann im Transport und Einsatz des Sprays beraten. Das Spray kann seine Schutzwirkung entfalten wenn dieses auch unter Stressbedingungen sicher zur Anwendung gebracht werden kann, ansonsten ist es nur Ballast den man mit sich trägt.
Weiterführende Links:

Bundeskriminalamt: https://www.bka.de

Frankonia: http://www.frankonia.de/freie-waffen/selbstschutz/pfeffersprays/Artikel.html

Deutsches Waffenrecht: http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/