Nach unserer Berichterstattung zum Praktikabilitätstest über den Einsatz von Nachtzielgeräten in Bayern war es der ursprüngliche Plan der Landesregierung ab Mai Nachtzielgeräte für Jäger in Bayern freizugeben. Dazu leitete man eine Prüfung beim Bundeskriminalamt (BKA) ein. Diese Prüfung wurde nun negativ beschieden. Wieso? Was bedeutet das? Wir klären einige Verwirrungen auf.

Über diese Ereignisse berichtete zunächst die Augsburger Allgemeine Zeitung, ohne jedoch Hintergründe und Quellen aufzeigen zu können. Das gleiche wurde vor wenigen Tagen auch im Jägermagazin online veröffentlicht. Allerding sorgte sowohl die Berichterstattung in Wort und Bild für viel Verwirrung. Wir bringen daher hier ein wenig Licht ins Dunkel.

Was war passiert?

Nach Beendigung des „Brennpunkt Schwarzwild“ wurde grundsätzlich die Verwendung von Nachtzielgeräten als eine effektive Methode zur Bejagung von Schwarzwild betrachtet. Der bayrische Landwirtschaftsminister Brunner wollte daraufhin die Freigabe von Nachtzielgeräten zur Jagd erlauben. Nachtsichtgeräte waren schon zu diesem Zeitpunkt zu Beobachtungszwecken erlaubt. Nachtzielgeräte fallen jedoch unter das Waffengesetz und dies müsste auf Bundesebene geändert werden. Dies war jedoch zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und hätte auch wenig Erfolgschancen gehabt. Also versuchte man lediglich Ausnahmegenehmigungen für Jäger in Bayern zu erwirken. Für diese Erteilung ist das Bundeskriminalamt zuständig. Also übersandte man die Dokumente und Praxisfälle dem BKA zur Prüfung. Diese Ausnahmegenehmigungen sollten außerdem nur für bestimmte Regionen und für bestimmte Jägergruppen erteilt werden. Es waren also lediglich diese Ausnahmegenehmigungen die nun abgelehnt wurden.

Was bedeutet dies nun?

Entgegen einigen Darstellungen in der Presse ändert sich garnichts. Nachtsehgeräte bleiben auch weiterhin zu Beobachtungszwecken erlaubt. Dies schließt auch Wärmebildgeräte mit ein. Fälschlicherweise wurden in einigen Medien Aufnahmen von Wärmebildkameras als Nachtzieloptiken veröffentlicht. Dies hat zu einiger Verwirrung geführt. Man kann jedoch auch weiterhin Wärmebildgeräte und Nachtsehgeräte frei verkäuflich erwerben. Lediglich Nachtzielgeräte, also auf die Waffe montierbare Vorsätze oder Zieloptiken mit Nachtsehmodus, bleiben wie weiterhin nicht erlaubt. Damit ändert sich de facto garnichts. Was die Unterschiede dieser Optiken bedeuten, kann man hier nachlesen.

Die Nichterteilung der Genehmigung ist auch nicht auf den Präsidenten des Bayrischen Jagdverbandes zurückzuführen. Jürgen Vocke hatte sich lediglich gegen eine Freigabe dieser Optiken ausgesprochen. Das Bundeskriminalamt hat offiziell die Entscheidung zwar nicht öffentlich begründet, jedoch liegt die Vermutung nahe, dass in der Bewertung die Sicherheit als Allgemeinwohl von öffentlichem Interesse höher bewertet wurde.

Wars das jetzt?

Der Bauernverband in Bayern spricht sich allerdings auch weiterhin für die Erteilung der Ausnahmeregelung aus. Daher wird auch geprüft ob von Seiten des Landes und der antragstellenden Kreisjägerschaften Widerspruch gegen die Entscheidung des BKA eingelegt wird. Das letzte Wort ist damit noch nicht gesprochen. Erstmal bleibt alles beim alten und die Diskussion wird und noch eine Weile begleiten.