(WG) Oktober 2017 veröffentlichte der Deutsche Jagdverband (DJV) auf seiner Seite den frei zugänglichen Maßnahmenkatalog gegen die Ausbreitung der ASP. In Anbetracht der aktuellen Behandlung des Themas ASP durch die Tagespresse (selbst die Tagesschau berichtet darüber) lohnt es sich die im Katalog vorgeschlagenen Maßnahmen genauer zu betrachten.
Im ersten Teil des Berichtes fordert der DJV bei Bestätigung der ASP in Deutschland auf alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen die Seuche unverzüglich einzudämmen und ein Übergreifen auf den Nutztierbestand zu verhindern.
Der DJV schlägt vor die Fläche um einen bestätigten ASP Fall ähnlich wie im Falle Tschechiens in drei Gebiete einzuteilen:
1. Kerngebiet = ca. 20 km² (Fläche um den ASP Fund)
2. Gefährdeter Bezirk = ca. 1.000 km²
3. Pufferzone = 12.000 km² (zum Vergleich die Fläche von Schleswig-Holstein beträgt ca. 15.800 km²)
Die Einteilung der Gebiete bezieht sich nicht auf Maßnahmen für den Nutztierbestand, sondern dient lediglich um die Intensität der Schwarzwildbejagung und den damit verbundenen Maßnahmen in der Fläche zu unterscheiden. So geht man bspw. davon aus, dass die Population des Schwarzwildes in der Pufferzone innerhalb kürzester Zeit um ca. 70% gesenkt werden müsste, wenn eine Eindämmung der Seuche erfolgreich sein soll.
Für das Kerngebiet schlägt man vor, dass alle Kadaver (Jagd und Fallwild) auf die ASP untersucht und fachgerecht entsorgt werden müsste.
Im zweiten Teil des Berichtes werden insgesamt 31 Maßnahmen (von jeglicher Jagdruhe, über den Einsatz von Drohnen bis zur Veränderung der Landwirtschaft) aufgeführt. Es wird aufgeführt in welchem der drei Gebiete (Kerngebiet (K), Gefährdeter Bezirk (G) und Pufferzone (P)) diese Maßnahme zum Einsatz kommen könnte und die potentiellen Vor- bzw. Nachteile der Maßnahme aufgeführt. In der Kommentarspalten werden einige der Maßnahmen aus Sicht des DJV kommentiert.
Einordnung des Maßnahmenkatalogs
Der DJV ist ein Interessenverband der Jägerschaft und hat zuerst einmal keine gestalterische Macht bei Gesetzen und Verordnungen. Nichtsdestotrotz wirkt er in Form von Beratung der Politik bei der Gesetzesgestaltung mit, dabei hat die Politik jedoch keine Pflicht sich die Sichtweise des BJV oder anderer Verbände zu eigen zu machen.
Dies bedeutet, dass die Maßnahmen die der DJV vorschlägt durch die Politik in Gänze oder auch nur teilweise anders gesehen werden können. Die Sichtweise kann dabei die komplette Ablehnung einer Maßnahme sein oder einfach nur eine andere Auffassung von einzelnen Vor- oder Nachteilen.
Daher ist es noch lange nicht gegeben, dass beim Eintreten der ASP in Deutschland die gleichen Maßnahmen beschlossen werden, wie der DJV sie in seinem Papier vorschlägt.
Welche Interessen sind betroffen?
Wir Jäger sind zwar die einzigen die in Deutschland Jagd betreiben können und im Endeffekt vermutlich auch die handwerkliche Hauptlast der Bekämpfung der ASP Ausbreitung tragen werden, freie Hand bei der Ausübung der ASP Bekämpfung haben wir nicht. Vor dem treffen einzelner Maßnahmen wird die Politik – in Form von Landes-, Umwelt- und Innenministerien – die einzelnen Interessen der betroffenen Gruppen anhören und danach eine Entscheidung für oder gegen die Maßnahme treffen.
Am Beispiel der Nachtsichtoptiken sieht es zurzeit beispielsweise so aus, dass insbesondere die Innenministerien der Länder und des Bundes gegen die Freigabe von Nachtzieloptiken für die Jagd sind. Als Befürchtungen wird unter anderem das Argument der höheren Gefährdung für die Sicherheit der Bevölkerung im Falle eines Missbrauchs aufgeführt. Unabhängig davon ob man der Meinung ist, dass die legalen Waffenbesitzer Ihre Waffen auch verantwortungsvoll einsätzen oder nicht, ist eine Tatsache sehr interessant. Da die Ausstattung unserer Polizisten insbesondere in der Nachtsichttechnik (mit Ausnahme der polizeilichen Sondereinheiten) deutliche Lücken hat, wären im Falle einer Freigabe von Nachtzielgeräten potentiell über 300.000 Jäger in Deutschland dem Polizisten „feuertechnisch“ überlegen. Ob dies durch das Innenministerium als eigentliche Gefahr gesehen ist öffentlich nicht verbrieft.
Erfolgswahrscheinlichkeit der Maßnahmen
Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen am Ende von Erfolg gekrönt werden oder nicht können nur die Zukunft und vielleicht ein Blick nach Tschechien bzw. Polen zeigen. Da viele der Maßnahmen dort legal sind und durch die dortige Jägerschaft auch betrieben werden, sollte es auch möglich sein von den dortigen Erfahrungen zu lernen.
Da jedoch Naturgesetze immer gelten und die Ausbreitungswahrscheinlichkeit von Seuchen abhängig von der Populationsgröße ist, kann bereits präventiv einiges durch die Jägerschaft erreicht werden. Gemäß dem alten Motto „Vorsorge ist besser als Nachsorge“, sollte jeder Jäger in sich gehen und prüfen in wie fern er mit den bereits heute bestehenden Mitteln zur Prävention der ASP beitragen kann und will.
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