(MB) Im Dschungel der Prüfungsordnungen für Jagdhunde gibt es neben den rassespezifischen Prüfungen die ländereigenen Brauchbarkeitsprüfungen, die auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes festgelegt wurden. Deren Zweck ist die Feststellung der Brauchbarkeit eines Jagdhundes für den praktischen Jagdbetrieb. Es geht hier also nicht um zuchtrelevante Feststellungen sondern rein um gesetzliche.

Gruene-Karte

Diese Prüfung ist offen für alle anerkannten Jagdhunderassen. Das heißt ein Pudelpointer und ein Cocker Spaniel können sich bei der Teilnahme allen Prüfungsfächern stellen. Da das Ganze natürlich Länderregelungen unterliegt, kann man sich sicherlich ohne viel Phantasie vorstellen, was das für die Voraussetzung der Teilnahme bedeutet. Bis heute gibt es keine 100 prozentig einheitliche Lösung, obwohl der Jagdhund die Ente jeglicher Herkunft apportieren, oder das auf der Straße verunfallte Reh ohne Kenntnis über die Landkreiszugehörigkeit nachsuchen wird.

Wesentlich ist die Zulassungsvoraussetzung. Manche Bundesländer verzichten mittlerweile auf die Anforderung, nur einen aus dokumentierter jagdlicher Leistungszucht stammenden Hund zur Prüfung zuzulassen. In diesen Fällen reicht es, wenn der Hund einem Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse gleicht und für die Jagd eingesetzt wird. Auf Deutsch heißt das, dass Hunde ohne Ahnentafeln des JGHV, FCI oder anderer Vereine geprüft werden können. Lediglich die Chipnummer zusammen mit dem EU- Heimtierpass dienen der Identitätsfeststellung. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, vermag ich nicht zu beurteilen. In diesem Artikel möchte mich nur auf die FAQ konzentrieren!

„Was muss man denn da alles machen?“

Die meisten Prüfungsordnungen sind mittlerweile nach gutem Vorbild in Module oder auch Fachgruppen aufgeteilt. Das sind:

  • Allgemeiner Gehorsam,
  • Bringen/Apportieren,
  • Wasserarbeit,
  • Schweißarbeit,
  • Stöberarbeit,
  • Bauarbeit.

Nun hat man mit den einzelnen Fächern nicht das Rad neu erfunden, sondern lediglich eine Zusammenfassung aus den verschiedenen Prüfungsordnungen der Rassehundeverbände vorgenommen. Mittlerweile bieten die Verbände auch Kombinationen aus deren spezifischen Zuchtprüfungen und der Brauchbarkeitsprüfung. Sprich auf einer Herbstzuchtprüfung kann man den Teil Gehorsam im Anschluss absolvieren und bekommt dann die länderspezifische Brauchbarkeit für die bei der HZP abgelegten Fächer attestiert. Ein Hund der bei einer GP z.B. bei einem Fach durchfällt kann dann trotzdem die Feststellung der Brauchbarkeit erreichen, wenn das vorher so ausgeschrieben worden ist.

Also Achtung! Die Brauchbarkeitsprüfung muss in jedem Fall ordentlich und fristgerecht gemeldet und öffentlich bekannt gegeben sein. Das Richtergremium kann also nicht einfach mal eine Brauchbarkeitsprüfung veranstalten, nur weil man mal gerade zusammen ist und noch Zeit hat.

Um nun die einzelnen Fachgruppen absolvieren zu können, muss der „Gehorsamsteil“ zu allererst bestanden sein. Bei Nichtbestehen werden Hund und Führer nicht weiter geprüft. Der Gehorsamsteil ist besonders für Erstlingsführer immer ein Mythos. Der Hund muss hier jedoch nur seine Schußfestigkeit, die Leinenführigkeit, das Verhalten auf dem Stand und je nach Prüfungsordnung noch das Ablegen bestehen. Das sind also Dinge, die wir von unserem Hund im Normalfall sowieso verlangen. Bei der Schußfestigkeit wird der Hund bis zu zweimal geschickt und auf Geheiß der Richter wird geschossen. Der Hund sollte sich dabei wieder abrufen und anleinen lassen.

Martin bei der Wasserarbeit mit dem Jagdhund

Die Leinenführigkeit wird auf einem Waldweg und im Bestand geprüft. Der Hund soll uns nicht führen, sondern wir den Hund. Die Standruhe beinhaltet die Simulation eines Treibens. Auf einem Weg in gutem Abstand aufgereiht stehen die Prüflinge und im Bestand lärmen und schießen die Treiber. Der Hundeführer gibt meist auch ein bis zwei Schuß ab. Hier soll der Hund angeleint oder frei abgelegt neben seinem Führer, ohne ihn bei der Jagdausübung zu behindern, sitzen oder eben liegen. In die Leine springen und rumbellen sorgen für den Ausschluß aus der Prüfung. Das Ablegen sorgt bei manchen dann doch für graue Haare in der Ausbildung. Hier wird simuliert, dass der Hund bei der Pirsch am Rucksack oder frei im Gelände abgelegt wird, man selbst außer Sichtweite geht und zwei Schuss abgibt. Der Hund darf dabei den Platz nicht verlassen. Dieses Fach wurde allerdings selbst aus der vom JGHV entwickelten Prüfungsordnung für die Verbandsstöberprüfung entfernt. Was auch immer man davon halten mag, man kann die Brauchbarkeitsprüfung in jedem Bundesland ablegen. Bei Problemen mit dem Ablegen kann man einfach eines wählen, ohne diesen Teil der Gehorsamsüberprüfung machen zu müssen.

Wasserarbeit mit dem Hund

Die Fächer Bringen und Wasserarbeit sind beinahe 1:1 aus den Prüfungsordnungen des JGHV übernommen. Das Fach Schweiß entspricht im Wesentlichen auch der Prüfungsordnung der Verbandsschweißprüfung. Nur mit dem Unterschied, dass nicht 1.000 Meter sondern x Meter über Nacht oder y Meter als Tagfährte gearbeitet werden müssen. Die Wundbetten, der Anschuss und die Haken sind eigentlich genauso angefertigt, wie man es von anderen Prüfungen kennt. Ob getupft oder gespritzt steht in der Ausschreibung zur Prüfung. Als Fährtenschuhprüfung habe ich selbst noch keine Brauchbarkeitsprüfung erlebt. Aber ausgeschlossen ist das sicherlich nicht. Ich kenne aber nicht die 16 Prüfungsordnungen und kann es demzufolge ehrlicherweise nicht genau sagen.

Das Fach Stöbern wird im Bestand absolviert, darf in einigen Bundesländern allerdings auch in für die Ausbildung von Jagdhunden anerkannten Schwarzwildgattern erfolgen. Wenn ein Hund keine Sauen jagt, dann bleibt nur die Arbeit im Wald, wo der Hund selbständig einen bestimmten Bereich abarbeiten und gefundenes Wild laut jagend in Bewegung bringen soll. Im Gatter muss der Hund innerhalb von fünf Minuten die Sauen selbständig finden und ca. 3 Minuten hart stellen oder besser noch in Bewegung bringen. Das Gatter hat den Vorteil, dass kein Hund die Prüfung räumlich verlassen kann und man auf die Besonderheiten in der Setzzeit in unseren Revieren keine Rücksicht zu nehmen braucht. Die Bauarbeit ist auch klassisch an die Anforderungen der Erdhundeverbände angelehnt. Hier gibt es also keine Besonderheiten die zu berücksichtigen sind.

Stoebern

Alles in allem ist das Schöne daran, dass man den Hund auf seine eigenen Bedürfnisse und die Gegebenheiten in den verfügbaren Jagdmöglichkeiten abrichten und prüfen lassen kann. Der Teckel muss also nicht zwingend in den Bau und der Kurzhaar muss keine Enten aus dem Wasser apportieren, wenn seine Bestimmung, die dem Eigentümer und Führer unterliegt, eine andere ist.

Martin nach der Prüfung

Die jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder findet man häufig auf den Seiten der Landesjagdverbände unter der Rubrik Hundewesen. Die Termine dafür sind ebenfalls öffentlich. Die durchgeführten Prüfungen werden bei den Jagdbehörden archiviert und mit dem Zeugnis kann man sich je nach Länderregelung die sogenannte „Grüne Karte“ ausstellen lassen. Diese wird zum Beispiel bei Bewegungsjagden in bestimmten Landesforsten als Teilnahmevoraussetzung für den Jagdhund eingefordert.

Lesen und studieren Sie diese, um gut vorbereitet zu sein. Viele Jägerschaften bieten über deren Hundeobleute Übungstage im Gruppenrahmen an. Oder Sie wenden sich an professionelle Jagdhundeausbilder. Nicht jeder hat leider die Zeit seinem Hund die Schweißarbeit oder ein anderes Arbeitsfeld beizubringen. Wem das Geschick für die Hundeführung fehlt, der kann auch auf fertig ausgebildete Hunde zurückgreifen. Ab und zu werden auf den Internetauftritten der Rassehundeverbände fertig geprüfte Hunde angeboten.

Viel Erfolg bei der Ausbildung und bei der Prüfung!

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