Der Landesjagdverband Bayern e.V. hat vor Kurzem sein Konzept für einen freiwilligen Treffsicherheitsnachweis vorgestellt und damit eine bundesweite Debatte zu einem verpflichtenden Schießnachweis ausgelöst. Doch worum geht es hier, was sind die Konsequenzen und wer fordert eigentlich noch einen Schießnachweis?

Der verpflichtende Schießnachweis für Jäger ist keine neue Forderung. Erstmals ist der Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. (BDB) mit einer Forderung nach einem verpflichtenden bundeseinheitlichen jährlichen Schießnachweis für Jäger an die Öffentlichkeit getreten; zuletzt mit der Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des BNatSchG durch den Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführer Hermann Wolf. Begründet wird diese Forderung mit der waidgerechten Jagdausübung sowie der Unfallverhütung (Quelle: https://berufsjaegerverband.de/aktuelles/entwurf-zur-aenderung-des-bundesjagdgesetzes-und-des-bundesnaturschutzgesetzes/). Umgesetzt hat diese Forderung bisher nur das Land Berlin im §19 des Landesjagdgesetzes.

Abgesehen von den allgemeinen verpflichtenden Schießnachweisen gibt es einige Länder, die verpflichtende Schießnachweise für Gesellschaftsjageden gesetzlich festgelegt haben und hier in den Abstufungen für Gesellschaftsjagden im Rahmen der Staatsjagden bzw. allgemein für alle Gesellschaftsjagden. Eine genaue Auflistung nach Ländern geordnet mit den jeweiligen Anforderungen haben wir für Sie in einem Dokument zusammengefasst; das Dokument finden Sie hier: https://deutscher-jagdblog.de/wp-content/uploads/2024/05/240101_Schiessnachweis-Anforderungen-Deutschland.pdf (die Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert).

Aus der Zusammenfassung der unterschiedlichen Regelungen der Länder lässt sich ein eindeutiger Trend erkennen. Offenbar sind die unterschiedlichen Gesetzgeber in den meisten Fällen der Überzeugung, dass ein Schießnachweis für die Gesellschaftsjagden sinnvoll ist. Aus diesem Grund schreiben einige Länder einen Schießnachweis zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden gesetzlich vor. Auch wir stellen in unseren Seminaren und Trainings immer wieder fest, dass der Trainingsbedarf nicht beim Schießen auf weite Distanzen vorhanden ist, obwohl sich diese Disziplin großer Beliebtheit erfreut. Vielmehr haben die meisten Schützen ein großes Augenmerk auf dem dynamischen Büchsenschießen bzw. dem Schießen auf bewegliche Ziele.

Welche Vorgaben werden für die Pflichtnachweise gemacht?

16 Bundesländer haben 16 verschiedene Regelungen zur Folge, doch was sind die Gemeinsamkeiten und wo liegen die Unterschiede? Lediglich die beiden Länder Hamburg und Bremen haben derzeit keine Vorgaben zu den Schießnachweisen für Gesellschaftsjagden oder dem Jagen allgemein. In den übrigen Bundesländern hat man sich darauf geeinigt, dass alle 12 Monate ein Schießnachweis zu erbringen ist, möchte man an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Hier treffen die Länder leidglich die Unterschiede zwischen den Teilnahmen an staatlichen Jagden und privaten Gesellschaftsjagden.

Zu verwendende Kaliber sind hochwildtaugliche Kaliber bzw. in Sachsen rehwildtaugliche Kaliber. Bei der Art des Nachweises ist man sich auch weitestgehend uneinig. 10 Länder machen Vorgaben zu der Anzahl der Schüsse, die man auf unterschiedliche Scheiben machen soll, allerdings ohne Zielvorgaben. Lediglich Berlin, Niedersachsen und das Saarland machen konkrete Vorgaben zu den Disziplinen und geben einen Punktwert als Erfüllungskriterium vor. Den knackigsten Ansatz fährt hier das Saarland. Die saarländischen Jäger müssen nicht nur drei verschiedene Disziplinen und dabei eine gewisse Anzahl von Ringen schießen. Im Saarland setzt man die Jäger zusätzlich noch unter Zeitdruck.

Welche Ansätze gibt es neben den Pflichtnachweisen noch?

Neben den verpflichtenden Schießnachweisen gibt es noch den Ansatz freiwilliger Schießnachweise (z.B.: ÖJV Bayern) bzw. Treffsicherheitsnachweise (z.B.: BJV Bayern). Im Rahmen des Landesjägertages am 09.03.24 in Weiden hat der Bayerische Jagdverband e.V. sein Konzept eines freiwilligen Treffsicherheitsnachweises vorgestellt (wir haben bereits dazu berichtet: https://deutscher-jagdblog.de/eigenverantwortung-des-jaegers-zum-sicheren-umgang-mit-der-waffe/). Der Treffsicherheitsnachweis hat laut BJV-Vizepräsident Roland Weigert folgenden Hintergrund: „Unsere Initiative greift die Situation aus anderen Bundesländern auf, in denen Treffsicherheitsnachweise bereits verpflichtend sind. Wir setzen dabei bewusst auf Freiwilligkeit und Verantwortungsbewusstsein, Denn wir sind uns sicher: Unsere Jägerinnen und Jäger jagen waidgerecht, tierschutzkonform und vermeiden Tierleid.“

Neu an dem Treffsicherheitsnachweis des BJV ist eine eigens für diesen Nachweis erstellte Wildscheibe mit einem Wildorganscheibenspiegel, der die Trefferaufnahme dokumentiert und visualisiert. Nebenbemerkung: Sobald die Scheiben der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, werden wir den Test selbstverständlich schießen und berichten. Die Anforderungen an den Nachweis der Treffsicherheit sind moderat; alle drei Jahre zur Verlängerung des Jagdscheins ist freiwillig nachzuweisen, dass man drei Kammertreffer setzen kann. Die Schwierigkeit hierbei ist die Gestaltung der Wildscheibe. Im Gegensatz zum DJV-Bock (Scheibe Nr. 1) findet man auf der BJV-Scheibe keine Ringe und ist somit gezwungen den Haltepunkt richtig zu wählen.

Oben wurde noch der ÖJV Bayern erwähnt. Auch im Ökologischen Jagdverband hat man sich Gedanken zu einem Schießnachweis gemacht. Der Nachweis der Schießfertigkeiten nach ÖJV Vorgaben ist deutlich umfangreicher und kann im Detail hier eingesehen werde: https://www.oejv-bayern.de/schiesswesen/schiessnachweise-anforderungen/anforderung-professional/ Auch diesen Test werden wir in den verschiedenen Abstufungen selbstverständlich für Sie schießen.

Was findet man nicht bei den Schießnachweisen?

Lediglich das Land Berlin schreibt einen Schießnachweis mit Schrotwaffen nach erlangen der Jägerreife vor (Thüringen räumt die Möglichkeit ein mit Schrot den Nachweis zu schießen). Alle anderen Länder beschränken sich auf die Büchse als Nachweispflichtige Waffe.

Im Zuge der Recherche haben wir kein Land gefunden, welches nach der Jagdprüfung einen Schießnachweis mit der Kurzwaffe fordert. Selbst in der Prüfung zum Jäger prüfen nicht alle Länder den Schuss/ Gebrauch der Kurzwaffe ab.

Natürlich haben wir etwas über den Tellerrand hinausgeschaut und in den Schießprüfungen anderer europäischer Lander geschaut, was dort geprüft wird. In Skandinavien und der Schweiz sind beispielsweise Distanzschüsse und das Schießen auf bewegliche Ziele über 100m ein Prüfungsbestandteil. Der Schuss mit dem Flintenlaufgeschoss wird weder in Deutschland noch in anderen Ländern geprüft. Und das Schießen auf dreidimensionale Ziele findet keine Anwendung.

Welche Schlüsse kann man hieraus für die Zukunft ziehen?

Das einzige momentan vorhandene bundeseinheitliche Regelwerk zum jagdlichen Schießen, welches alle Waffen und Disziplinen abdeckt, ist die Sportordnung des Deutschen Jagdverbandes e.V. (Quelle: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schie%C3%9Fvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf). Alle bisher getroffenen Regelungen zu Schießnachweisen, sei es in der Jägerprüfung oder zu den Schießnachweisen, orientieren sich im Groben an der DJV-Schießvorschrift. Grundsätzlich ist dies nicht verkehrt, da die in Deutschland vorhandenen Schießstätten alle dort angezeigten Disziplinen abbilden können. Möchte man zusätzliche Disziplinen (Weitschüsse etc.) anbieten, limitieren die vorhandenen Schießstätten die Prüfungsmöglichkeiten.

Fazit

Aus Sicht der Waidgerechtigkeit und der Unfallverhütung ist ein Regelmäßiges Üben und Trainieren der Schießfertigkeiten erstrebenswert! Aus unserer Erfahrung haben viele Jäger dieses hohe Bewusstsein für den Umgang mit der Waffe und die Eigenverantwortung im Schießen besser zu werden (aus diesem Grund gibt es Unternehmen, die nur von der Schießausbildung leben). Folglich sehen wir derzeit keine Notwendigkeit für aufwendige Schießprüfungen mit höchsten Ansprüchen an das Können des Schützen auf Wettkampfniveau. Dennoch sind wir an den verschiedenen Konzepten der Schießnachweise interessiert und werden in den nächsten Monaten die derzeit vorhandenen Schießprüfung selbst schießen und dazu berichten.

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