Es liegt in der Verantwortung jedes Waffenbesitzers, seine Waffen sachgerecht zu lagern, sodass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Ist man dabei fahrlässig, drohen nicht nur Bußgelder, sondern sogar der Entzug des Waffenscheins. Seit Juli 2017 gilt das neue Waffengesetz, das die Aufbewahrung von Schusswaffen in Waffenschränken genau regelt. Hier erfahren Sie, was Sie dementsprechend beim Kauf eines neuen Waffenschranks beachten müssen.

Was passiert mit alten Waffenschränken?

Wer Waffen besitzt, muss darauf achten, dass sie nicht falsch aufbewahrt werden und sich beim Kauf eines Waffenschranks an die gesetzlichen Regelungen halten. Seit 6. Juli 2017 ist in Deutschland ein neues Waffengesetz in Kraft, laut dem Waffenschränke der VDMA Sicherheitsstufe A und B nicht mehr zulässig sind.

Waffenschrank

Wer auf der Suche nach einem neuen Waffentresor oder einem Zweitwaffenschrank ist, muss den alten Tresor aber nicht notwendigerweise gleich entsorgen. Tresore der Sicherheitsstufe A und B, die noch im Gebrauch sind, können das auch weiterhin bleiben. Voraussetzung ist nur, dass das Kaufdatum des alten Tresors vor dem Inkrafttreten des Waffengesetzes liegt. Ist das der Fall, kann der Schrank auch weiterhin unbeschränkt verwendet werden. Trotzdem sollte sich jeder Waffenbesitzer bei seiner zuständigen Behörde informieren, wie im Falle eines Wohnsitzwechsels, Wechsel des Hausstandes etc. zu verfahren ist. Nicht jede Behörde erkennt in solchen Fällen den Bestandschutz an.

Auch neu gekaufte Waffen können ohne Weiteres darin aufbewahrt werden, sofern der alte Schrank die nötige Kapazität dazu aufweist. Für alle Waffenschränke, die neu gekauft werden, gelten jedoch die neuen Auflagen.

Waffenschrank neu kaufen: diese Anforderungen gelten

In erster Linie muss der Waffenschrank in seiner Größe zur jeweiligen Waffe passen. Sollen nur Pistolen gelagert werden, reicht meist ein Kurzwaffentresor aus. Sobald man aber eine Langwaffe unterbringen möchte, wird ein Langwaffentresor benötigt.

Je nach Art der Waffe ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an den Waffenschrank. So hängt die Anzahl der Waffen, die gelagert werden dürfen, vom Gewicht und der jeweiligen Sicherheitsstufe des Schranks ab.

Waffenschrank Sicherheitsstufen: Das bedeuten sie

Das Waffengesetz besagt, dass neue Waffenschränke der Norm DIN/EN 1143-1 entsprechen und die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen müssen. Die Ziffern beziehen sich auf die unterschiedlichen Widerstandsgrade des Waffenschranks und legen fest, wie der Tresor aufgebaut sein muss.

  • 0 (N) nach EN 1143-1: Sowohl Korpus als auch Tür des Tresors müssen mehrwandig sein. Zudem muss der Tresor über einen umlaufenden Feuerfalz und einen geprüften Einbruchsschutz nach garantierter Widerstandseinheit RU 30/30 verfügen.
  • 1 nach EN 1143-1: Sowohl Korpus als auch Tür des Tresors müssen mehrwandig sein. Der Tresor muss außerdem über eine Türspezialfüllung, einen umlaufenden Feuerfalz und einen geprüften Einbruchsschutz nach garantierter Widerstandsfähigkeit RU 30/50 verfügen.

Welcher Waffenschrank für welche Waffen?

Welcher Waffenschrank eignet sich also für die Aufbewahrung der eigenen Waffen? Je nach Anzahl und Art der Waffen gelten folgende Regelungen für die Lagerung:

Waffenschrank Sicherheitsstufe 0 mit einem Schrankgewicht unter 200 kg:

  • Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
  • + bis zu 5 Kurzwaffen
  • + Munition unbegrenzt

Waffenschrank Sicherheitsstufe 0mit einem Schrankgewicht über 200 kg:

  • Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
  • + bis zu 10 Kurzwaffen
  • + Munition unbegrenzt

Waffenschrank Sicherheitsstufe 1:

  • Langwaffen und Kurzwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
  • + Munition unbegrenz

Munition und Waffen müssen in einem Waffenschrank der Stufe 0 und 1 also nicht getrennt voneinander aufbewahrt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Waffen nicht im geladenen Zustand gelagert werden.

Welches Schloss für den Waffenschrank?

Beim Verschluss des Tresors besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Schlössern zu wählen, die alle ihre Vor- und Nachteile aufweisen. Die häufigsten Schlösser sind dabei:

  • Doppelbartschloss: Dieses Schloss wird einfach mit einem Schlüssel auf- und zugesperrt. Der Vorteil ist, dass man dabei ohne Zahlenkombinationen auskommt. Den Schlüssel sollte man dabei jedoch möglichst nicht am Schlüsselbund tragen, da er sonst allzu leicht als solches erkannt werden kann. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass kein dritter Zugriff auf Ihren Schlüssel hat.
  • Zahlenschloss: Beim Zahlenschloss muss lediglich eine dreistellige Zahlenkombination eingegeben werden, die jedoch jederzeit geändert werden kann. Hierfür benötigt es keinen Schlüssel, doch das Ändern der Kombination erfordert höchste Präzision, damit das Schloss auch ordnungsgemäß funktioniert. Zudem ist äußerste Vorsicht geboten, wenn die Zahlenkombination weitergegeben wird.
  • Elektronikschloss: Ein Elektronikschloss benötigt keinen Schlüssel und wird mittels Eingabe eines PIN-Codes geöffnet. Die Software des Schlosses kann für jedes Einsatzgebiet verwendet werden. Der Nachteil: Entfällt einem der 6- oder 8-stellige PIN-Code, kommt man nicht umhin, den Schrank aufzubohren.

Beim Kauf eines Waffenschrankes sollte also darauf geachtet werden, dass er den rechtlichen Bestimmungen entspricht und die eigenen Waffen sachgerecht unterbringt. Wer sich jedoch an alle gesetzlichen Regelungen hält, hat auch bei Kontrollen nichts zu befürchten.

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