Am 25.01.2017 hat die Bundesregierung eine Waffenrechtsreform beschlossen. Die wichtigste Neuerung für deutsche Waffenbesitzer betrifft die Vorschriften zur Aufbewahrung der persönlichen Waffen im privaten Haushalt. Im folgenden Artikel wollen wir die wesentlichen Änderungen in der Aufbewahrungspflicht von Waffen darstellen. Darstellungen zur Aufbewahrungspflicht unserer bisherigen Artikel haben nur noch für Besitzer von Waffenschränken mit Erwerbsdatum vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes Gültigkeit.

Die Novellierung des Waffengesetzes führte zu vielen Diskussionen im Kreise der legalen Waffenbesitzer, da die Änderung des Gesetzes eine Verschärfung der Aufbewahrungspflicht von Waffen bedeutet. Seit dem 06.07.2017 müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank oder Tresor des Widerstandsgrades 0 oder 1 nach Norm DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden. Doch wie bereits erwähnt, müssen nicht alle Waffenbesitzer jetzt in den Baumarkt rennen und den neuen 0er-Schrank kaufen; wer vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits einen Waffenschrank der Klasse A oder B besaß, darf diesen auch weiterhin benutzen (allerdings nur solange, bis die maximale Lagerkapazität erreicht ist).

Dieser Bestandsschutz war wohl ein Zugeständnis an alle Jäger, Sportschützen und Waffensammler. In der Ursprungsfassung des Gesetzes war dieser Bestandsschutz nicht vorgesehen, was für 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer eine erhebliche Investition bedeutet hätte. Mit der derzeitigen Fassung des Gesetzes müssen lediglich Waffenbesitzer, die bisher noch keinen Waffenschrank besaßen, einen Schrank des Widerstandsgrades 0 oder 1 erwerben.

Bestandsschutz schön und gut, allerdings hat das neue Waffengesetz erhebliche Mehraufwendungen für diejenigen zur Folge, die einen neuen Waffenschrank erwerben oder denen der alte Waffenschrank zu klein wird. Bisher gibt es noch keine offiziellen Aussagen zu der Frage, was passiert, wenn man umzieht. Muss man sich einen neuen Schrank kaufen oder bleibt der Bestandsschutz bestehen?

Natürlich bringen die Sicherheitsschränke der Klasse 0 einige Vorteile mit sich, der Deutsche Jagdverband hatte eine Änderung zwar begrüßt, dennoch war er der Auffassung, dass eine Anpassung an die Euronorm Stufen S1/S2 ausreichend gewesen wäre. Zitat: „Hundertprozentige Sicherheit ist eine Illusion und die bisherigen Standards sind ausreichend“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die Nachteile der Klasse 0-Schränke liegen aber auf der Hand, denn die stärkeren Schränke sind i.d.R. schwerer und können nicht überall aufgestellt werden, zudem sind sie erheblich teurer, selbst bei Produzenten von günstigen Schränken.

Der Verein für das Recht legaler Waffenbesitzer Pro legal e.V. äußert an dieser Gesetzesnovelle massive Kritik. So kann man auf der Seite der Interessensvertretung lesen:
Begründet wird dies [die Verschärfung der Aufbewahrungspflicht, Anm. d. Verf.] damit, dass der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) diese Norm bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen hat und seitdem insoweit keine Marktüberwachung mehr stattfinde. Überdies halte […]die Gleichwertigkeitsfiktion des § 36 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz WaffG (mit der Behältnisse der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 mit Stand Mai 1995 für gleichwertig mit Behältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 erklärt wurde[n]) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend gemacht hätten. Mit der Neuregelung entfällt aber auch die Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Was wesentliche Teile von Waffen und Schalldämpfern angeht, so können diese ebenfalls in den Waffenschränken zusammen mit Ihren Waffen aufbewahrt werden und zählen nicht zu der Anzahl der Waffen dazu, sofern die Einzelteile nicht zu einer Waffe zusammengesetzt werden können.

Im Detail gelten folgende Aufbewahrungspflichten:

Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 mit
< 200 kg Gewicht
Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 mit
> 200 kg Gewicht
Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1
unbegrenzte Anzahl
Langwaffen
unbegrenzte Anzahl
Langwaffen
unbegrenzte Anzahl
Langwaffen
bis 5 Kurzwaffen bis 10 Kurzwaffen bis 10 Kurzwaffen

Für alle, die gerne einen Aushang im Vereinsheim oder bei sich zu Hause über die Aufbewahrungsrichtlinien machen wollen, haben die diversen Hersteller und Verbände Vorlagen erstellt. So finden Sie beim Deutschen Jagdverband (DJV) oder Frankonia eine gute Darstellung für Jäger. Für alle Sportschützen hat der Deutsche Schützen Bund e.V. eine Tafel erstellt. Und für alle, die es offiziell brauchen, gibt es das Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes.

Ebenfalls eine sehr gute Darstellung des rechtlichen Sachverhaltes mit allen Detailregelungen finden Sie auf dem Portal Bussgeldkatalog.net

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