Präzision, Sicherheit und Tierschutz im Fokus
Am Freitag, dem 13. Juni 2025, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts verabschiedet. Ziel: die rechtliche Zulassung von fest montierten Nachtzielgeräten und künstlicher Zielbeleuchtung für die Jagd. Damit wird eine wichtige Grundlage für eine sichere, effektive und tierschutzgerechte Jagd bei Dunkelheit geschaffen.
Warum Hessen handelt: ASP als Auslöser
Die Initiative zur Gesetzesänderung geht maßgeblich auf das Bundesland Hessen zurück. Jagdminister Ingmar Jung (CDU) hatte sich im Bundesrat für die Freigabe eingesetzt, um insbesondere der Afrikanischen Schweinepest (ASP) entschlossen begegnen zu können. In von ASP betroffenen Regionen ist eine präzise und sichere Nachtjagd unverzichtbar – nicht zuletzt zum Schutz heimischer Wildbestände und landwirtschaftlicher Betriebe.
Einheitlichkeit statt Widerspruch im Waffenrecht
Bislang war nur der Einsatz von Vorsatz- oder Aufsatzgeräten mit Nachtsichttechnik erlaubt. Fest montierte Nachtzielgeräte mit integrierter Zieloptik blieben rechtlich außen vor – trotz nahezu identischer Technik. Diese Ungleichbehandlung sei „inkonsistent und schwer nachzuvollziehen“, so die Begründung des Bundesratsbeschlusses. Der neue Gesetzentwurf beseitigt diesen Missstand und bringt einheitliche, praxisnahe Regelungen auf den Weg.
Künstliche Beleuchtung: Erlaubnis soll Montage erleichtern
Ebenso soll das Verbot der Montage künstlicher Lichtquellen – etwa Infrarot-Aufheller oder Taschenlampen – an Jagdwaffen aufgehoben werden. Die bisherige Praxis zwingt Jäger zu umständlicher und potenziell gefährlicher Handhabung bei Dunkelheit. Die neue Regelung erleichtert die Bedienung, erhöht die Sicherheit beim Schuss und unterstützt die tierschutzgerechte Erlegung des Wildes. Auch hier wird der Realität moderner Jagdpraxis Rechnung getragen.
Was passiert als Nächstes?
Der Gesetzentwurf wurde nun an den Bundestag übergeben. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, erhält die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen gibt es dabei nicht – es ist jedoch zu erwarten, dass das Thema zügig auf die Agenda gesetzt wird. Denn die Dringlichkeit, insbesondere im Hinblick auf ASP und Wildunfälle, ist hoch.
Fazit
Mit dem Beschluss des Bundesrats zur Zulassung moderner Nachtzieltechnik und künstlicher Zielbeleuchtung ist ein längst überfälliger Schritt getan. Die Änderungen im Waffenrecht schaffen Rechtssicherheit, verbessern die Effizienz bei der Bejagung – und sie setzen neue Maßstäbe beim Tierschutz. Der Deutsche Jagdblog wird die weitere Entwicklung im Bundestag eng begleiten und aktuell darüber berichten. Mehr zum Nachtzieltechnik und Nachtsichttechnik, erfahren Sie in unseren Onlinekursen zu diesem thema. Andreas Trenzingen beleuchtet in diesem Kurs auch explizit die Nachtzieltechnik.
Quelle:
Bundesrat, Drucksache zur Änderung des Waffengesetzes, Stand 13.06.2025
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