Wie in der Pressemitteilung vom 19.03.2025 durch das BMEL bekanntgegeben wurde, hat sich die Kitzrettung mit Drohnen als effektive Methode bewährt, um Wildtiere vor dem Mähtod zu bewahren. Um diesen Einsatz weiter zu fördern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beschlossen, auch 2025 die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zu unterstützen. Mit einem Fördervolumen von 1,5 Millionen Euro sollen Jägervereine und Wildtierrettungsorganisationen finanziell entlastet werden. In diesem Beitrag erfährst du, wer antragsberechtigt ist, welche Vorteile die Förderung bietet und wie die Antragstellung funktioniert.
Warum ist die Förderung so wichtig?
Jährlich sterben unzählige Rehkitze und andere Wildtiere durch Mähwerke, da sie sich instinktiv im hohen Gras verstecken. Die Anschaffung von Drohnen mit hochauflösenden Wärmebildkameras bietet eine zeitsparende und effektive Alternative zu herkömmlichen Methoden wie der Vergrämung oder manuellen Begehung der Felder. Neben dem Schutz der Wildtiere hat die Kitzrettung auch einen positiven Nebeneffekt für die Landwirtschaft: Kontaminierte Heuballen durch Kadaverreste können Krankheiten bei Weidetieren verursachen. Drohneneinsätze helfen also nicht nur den Rehkitzen, sondern auch den Landwirten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich gezielt an Organisationen, die aktiv an der Wildtierrettung beteiligt sind. Dazu gehören:
- Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene, die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind.
- Kitzrettungsvereine oder andere eingetragene Vereine, die sich der Pflege und Förderung des Jagdwesens oder der Rettung von Wildtieren widmen.
- Vereine, deren Satzung den Schwerpunkt auf die Kitzrettung legt, können ebenfalls von der Förderung profitieren.
Drohnen, die über dieses Programm finanziert werden, dürfen neben der Kitzrettung auch im tierseuchenrechtlichen Krisenfall, z. B. zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), eingesetzt werden.
Details zur Antragstellung
Die Antragstellung für die BMEL-Förderung 2025 erfolgt ausschließlich online über das Förderportal des Bundes. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag einreichen. In Ausnahmefällen sind auch Papieranträge möglich – dies bedarf jedoch einer vorherigen Absprache mit der Projektgruppe.
Wichtige Schritte zur Antragstellung:
- Merkblatt „Häufig gestellte Fragen (FAQs)“ und die Richtlinie lesen: https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderungen/FAQ_Kitzrettung.html
- Förderportal aufrufen und Antrag online ausfüllen: https://www.ble.de
- TAN-Verfahren wählen, um den Antrag sicher abzusenden.
- Warten auf Genehmigung – nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung bewilligt.
Hinweis: Zurzeit ist die Antragstellung noch nicht möglich. Sobald das Online-Antragssystem verfügbar ist, wird dies auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bekannt gegeben.
Erleichterte Drohnennutzung durch neue Luftverkehrsregelungen
Mit der Allgemeinverfügung vom 01.10.2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Einsatz von Drohnen zur Kitzrettung erleichtert. In speziell ausgewiesenen geografischen Gebieten sind Drohnen mit einer Startmasse zwischen 250 g und 25 kg nun auch in der Nähe von Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten erlaubt, wenn sie zu Tierschutzzwecken eingesetzt werden. Diese Änderung reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und ermöglicht einen flexibleren Einsatz. Weitere Informationen dazu gibt es unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/084-wissing-wildtierrettung.html
Fazit
Die erneute Förderung des BMEL ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Jägern, Kitzrettungsvereinen und anderen Wildtierrettern. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik hilft nicht nur, tausende Kitze vor dem Tod durch Mähwerke zu bewahren, sondern trägt auch zur Prävention von Tierseuchen bei. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte sich frühzeitig über das Antragsverfahren informieren und sich auf den Förderstart vorbereiten.
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