Die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Kitzrettung wird auch 2025 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Mit einer Fördersumme von bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten – maximal 4.000 Euro – ist das Förderprogramm eine wertvolle Unterstützung für engagierte Jägervereine und Kitzrettungsvereine. In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, wie die Antragstellung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf es besonders zu achten gilt.
Ziel der Förderung
Das Ziel des Programms ist klar: Rehkitze und andere Wildtiere sollen bei der Mahd effektiv geschützt werden. Drohnen mit Wärmebildtechnik haben sich in den vergangenen Jahren als die zuverlässigste Methode etabliert. Der Bund möchte mit dem Förderprogramm die flächendeckende Verfügbarkeit dieser Technik sicherstellen und ehrenamtliche Retter unterstützen.
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene
- Eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, deren Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren – insbesondere Rehkitzen – als satzungsgemäßen Schwerpunkt nennt
Wichtig: Der Verein muss gemeinnützig und bei Antragstellung rechtsfähig sein. Körperschaften der öffentlichen Hand sowie Vereine mit Sitz außerhalb Deutschlands sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung einer neuen Drohne mit Wärmebildkamera pro Antragsteller. Voraussetzungen für das Gerät:
- Echtbild- und Wärmebildkamera (integriert oder kompatibel)
- Mindestflugzeit von 20 Minuten
- Home-Return-Funktion
- CE-Klassenkennzeichnung nach EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947 & 2020/746)
Nur Drohnen, die alle vier Anforderungen erfüllen, sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro. Gebrauchte Geräte und privatwirtschaftliche Nutzungen sind ausgeschlossen.
Wichtige Förderbedingungen
- Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt und bewilligt sein. Eine Förderung im Nachhinein ist ausgeschlossen.
- Die Drohne darf drei Jahre lang ausschließlich zur Wildtierrettung (vorrangig Rehkitzrettung) eingesetzt werden. In dieser Zweckbindungsfrist darf sie weder verkauft noch anderweitig genutzt werden.
- Einsätze zur ASP-Bekämpfung (Afrikanische Schweinepest) sind zusätzlich zulässig.
- Jährliche Einsatzberichte sind über das Portal www.ble.de/rehkitzrettung einzureichen.
So läuft die Antragstellung ab
Onlineverfahren über das Förderportal
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online über das Förderportal des Bundes: https://www.ble.de/rehkitzrettung
Erforderliche Unterlagen im PDF-Format:
- Aktuelle Vereinssatzung mit Satzungszweck laut Fördervorgaben
- Ggf. Vollmachten
Der Antrag muss bis spätestens 17. Juni 2025 eingereicht werden. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Sind die Fördermittel vorher ausgeschöpft, kann das Portal vorzeitig geschlossen werden.
Ausnahme: Anträge in Papierform
Nur in besonderen Fällen (z. B. wirtschaftliche oder persönliche Härte) ist ein Antrag per Post möglich. Hierfür muss ein Härtefall glaubhaft gemacht werden. Stichtag für postalische Anträge ist ebenfalls der 17. Juni 2025 (Eingangsstempel bei der BLE).
Nach der Antragstellung
Zuwendungsbescheid und Drohnenkauf
Wird die Förderfähigkeit anerkannt, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Erst danach darf die Drohne bestellt und gekauft werden.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Spätestens bis zum 30. September 2025 muss der vollständige Verwendungsnachweis inklusive aller Rechnungen über das Förderportal eingereicht werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung durch die BLE direkt auf das Vereinskonto.
Wichtige Hinweise zur Förderung
- Die beschaffte Drohne darf nicht mit weiteren öffentlichen Fördermitteln (z. B. Landesförderung) finanziert worden sein.
- Doppel- oder Mehrfachförderungen im Jahr 2025 sind ausgeschlossen.
- Gebrauchte Drohnen und Leasingmodelle sind nicht förderfähig.
- Nach Ende der dreijährigen Zweckbindung kann frei über die Drohne verfügt werden.
Fazit
Die Förderung des BMEL ist eine einmalige Gelegenheit für jagdlich und tierschützerisch engagierte Vereine, moderne Technik zur Wildtierrettung zu nutzen. Der Aufwand für die Antragstellung ist überschaubar, die Wirkung im Revier jedoch enorm. Wer 2025 eine Drohne zur Kitzrettung anschaffen möchte, sollte sich rechtzeitig vorbereiten und die Unterlagen vollständig einreichen.
Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung:https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Rehkitzrettung/Richtlinie_2025.html
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